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Sterbegeldversicherung / Auslandsreisekrankenversicherung

Als weitere Zusatzversicherungen, die über die private Krankenversicherng möglich sind, wären noch die Sterbegeldversicherung (bei den heute üblichen Sätzen der Beerdigungskosten und Grabkosten ist eine Absicherung von 8.000 Euro keinesfalls zu hoch angesetzt) und die obligatorische Auslandsreisekrankenversicherung.

Eine Beratung durch den PKV-Fachmann ist aufgrund der vielfältigen Angebote von derzeit mehr als 48 Gesellschaften sehr sinnvoll. Aktuelle Vergleiche-Programme helfen maßgeblich, dem Kunden die relevantesten Angebote zusammenzustellen. Dabei kann der Fachberater auch sehr unterschiedliche Bedingungen berücksichtigen, die der "Laie" nicht bemerken würde.

Ein Beispiel:

50% Zahnersatzleistung kann bedeuten: 50% Leistung aus durch die gesetzliche Krankenversicherungen nicht übernommenen Restkosten, kann aber auch bedeuten: 50% des Rechnungsbetrages (auch wenn darin über den GOZ gehende Berechnungen enthalten sind. Und natürlich gibt es Tarife, die unter Begriff Zahnersatz nur Kronen und Stifte zahlen, nicht aber Inlays, also Gold- oder Keramikfüllungen (die auch tatsächlich kein Zahnersatz sind). Es gibt aber auch Tarife, die in der Zahnersatzversicherung auch Inlays mit einschließen!