Sterbegeldversicherung / Auslandsreisekrankenversicherung
Als weitere Zusatzversicherungen, die über die private Krankenversicherng möglich sind,
wären noch die Sterbegeldversicherung (bei den heute üblichen Sätzen der Beerdigungskosten
und Grabkosten ist eine Absicherung von 8.000 Euro keinesfalls zu hoch angesetzt) und die
obligatorische Auslandsreisekrankenversicherung.
Eine Beratung durch den PKV-Fachmann ist aufgrund der vielfältigen Angebote von derzeit
mehr als 48 Gesellschaften sehr sinnvoll. Aktuelle Vergleiche-Programme helfen maßgeblich, dem
Kunden die relevantesten Angebote zusammenzustellen. Dabei kann der Fachberater auch
sehr unterschiedliche Bedingungen berücksichtigen, die der "Laie" nicht bemerken würde.
Ein Beispiel:
50% Zahnersatzleistung kann bedeuten: 50% Leistung aus durch die gesetzliche
Krankenversicherungen nicht übernommenen Restkosten, kann aber auch bedeuten: 50% des
Rechnungsbetrages (auch wenn darin über den GOZ gehende Berechnungen enthalten sind.
Und natürlich gibt es Tarife, die unter Begriff Zahnersatz nur Kronen und Stifte zahlen, nicht
aber Inlays, also Gold- oder Keramikfüllungen (die auch tatsächlich kein Zahnersatz sind).
Es gibt aber auch Tarife, die in der Zahnersatzversicherung auch Inlays mit einschließen!
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